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facilioo Servicewelt

Sondervergütung

Viele Verwalterverträge vergüten Aufwand gesondert, etwa beim Eigentümerwechsel oder für eine außerordentliche Versammlung.

Die Servicewelt ermittelt diesen Aufwand aus dem Verlauf Ihrer facilioo-Vorgänge und erstellt die Rechnung. Den ermittelten Aufwand belegt ein Tätigkeitsnachweis, je Tätigkeit mit Datum und Fundstelle im Vorgang.

Ausgeführt von
Ihre Verwaltung. Die Servicewelt rechnet vor, Sie geben frei.
Grundlage
Ihr Verwaltervertrag je Objekt, sonst die Standard-Stundensätze Ihrer Verwaltung
Quelle
Der Verlauf Ihrer facilioo-Vorgänge
Ergebnis
Rechnung als PDF mit Tätigkeitsnachweis, auf Knopfdruck in der facilioo-Objektakte abgelegt

Was enthalten ist.

  • Vergütungsgrundlage aus dem VertragDie KI schlägt Stundensätze, Pauschalen und den Abrechnungstakt aus dem Verwaltervertrag vor, jeweils mit Seite und wörtlichem Zitat. Das Zitat wird gegen den Vertragstext geprüft. Der Vertrag steht daneben, die Fundstelle ist markiert. Sie bestätigen die Grundlage. Gescannte Verträge ohne Textebene liest die KI nicht aus, die Werte tragen Sie dann selbst ein.
  • AusschlussSchließt der Vertrag Sondervergütung aus, zeigt die Servicewelt das mit Fundstelle an.
  • VorgangslisteAls sondervergütungsfähig markierte Vorgänge erscheinen mit Aufwandsstand, neuen Verlaufseinträgen und Rechnungsentwurf.
  • AufwandsermittlungDie KI ordnet die Verlaufseinträge, Aufträge und Aufgaben eines Vorgangs je einer Tätigkeit aus dem Richtzeitkatalog zu. Vorgangsanlage, Statuswechsel, Abschluss und doppelte Einträge erkennt die Servicewelt vorab selbst. Die Minuten stammen aus dem Katalog, nicht aus der KI. Sie prüfen, korrigieren und geben frei. Zu jeder Korrektur lässt sich ein Grund erfassen.
  • RichtzeitkatalogGilt für die ganze Verwaltung und lässt sich jederzeit anpassen. Ändert sich eine Richtzeit, lassen sich offene Ermittlungen nachrechnen. Abgerechnete bleiben unverändert.
  • Zwei AbrechnungsartenNach Aufwand mit dem Stundensatz aus dem Vertrag, ohne bestätigten Vertrag mit den Standard-Stundensätzen Ihrer Verwaltung. Oder pauschal je Vorgangsart, wenn der Vertrag dafür eine Pauschale nennt. Je Vorgang gilt eine der beiden.
  • RechnungEigener Nummernkreis und ein Absenderprofil mit den Pflichtangaben. Eine festgeschriebene Rechnung ist unveränderlich, korrigiert wird per Storno.
  • TätigkeitsnachweisJe Zeile Datum, Tätigkeit und die Nummer des Verlaufseintrags, Auftrags oder der Aufgabe in facilioo. Der Verlaufstext selbst bleibt intern. Auf Knopfdruck legt die Servicewelt das PDF mit Rechnung und Nachweis in der Objektakte in facilioo ab.

So läuft es ab.

  1. Verwaltervertrag hinterlegen, wenn nach Vertrag abgerechnet wird Sie
  2. Sätze und Pauschalen mit Zitat auslesen Servicewelt
  3. Vergütungsgrundlage bestätigen Sie
  4. Aufwand aus dem Vorgangsverlauf ermitteln Servicewelt
  5. Zuordnung prüfen und freigeben Sie
  6. Rechnung erstellen und festschreiben Sie
  7. PDF mit Nachweis in der facilioo-Objektakte ablegen Sie

Preis.

Nach Vereinbarung. Die Konditionen besprechen wir im Erstgespräch.

Was Sie mitbringen.

  • Optional der Verwaltervertrag des Objekts als PDF. Die KI liest nur PDFs mit Textebene aus, bei einem Scan tragen Sie die Werte selbst ein.
  • Vorgänge, die in facilioo als sondervergütungsfähig markiert sind und deren Verlauf die Arbeit abbildet. Was nicht im Verlauf steht, kann nicht im Nachweis stehen.
  • Wer nach Vertrag abrechnen will, bestätigt die Vergütungsgrundlage je Objekt. Sonst gelten die Standard-Stundensätze Ihrer Verwaltung, Pauschalen je Vorgangsart gibt es dann nicht.

Was nicht dazugehört.

  • Kein Betrag entsteht ohne Ihre Freigabe. Die KI ordnet zu. Gerechnet wird mit der bestätigten Vergütungsgrundlage. Wo keine bestätigt ist, gelten die Standard-Stundensätze Ihrer Verwaltung.
  • Vergütungen ohne festen Betrag, etwa einen Prozentsatz der Darlehenssumme, rechnet die Servicewelt nicht automatisch ab.
  • E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD) und ein DATEV-Export sind nicht enthalten.

Häufige Fragen.

Ist der ermittelte Aufwand gemessene Arbeitszeit?

Nein. Es ist ein Aufwand nach Richtzeiten. Der Beleg weist ihn auch so aus, mit dem Hinweis, dass ermittelte Werte keine gemessenen Zeiten sind. Jede Zeile lässt sich im facilioo-Vorgang nachschlagen.

Servicewelt anfragen.

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und zeigen Ihnen die Servicewelt in Ihrem facilioo.